FAQ - Häufige Fragen zum Genusslauf
1. ) Gibt es eine Zeitnahme?
Nein.
Wir wollen ein Laufevent bieten ohne Leistungs- und Zeitdruck, bei dem Genuss, Spaß
und das Miteinander im Vordergrund steht.
Selbstverständlich kann jeder Teilnehmer seine Laufzeit eigenständig messen.
2.) Muss ich als Einzelläufer die gesamten 21km laufen oder walken?
Nein.
Es besteht die Möglichkeit nur die Hälfte der Strecke zu absolvieren.
Bei KM 11 fährt der Heine - Shuttlebus die Teilnehmer an das
Gesundheitszentrum zurück.
3.) Wo können Staffelläufer wechseln?
Die Staffelläufer können an beliebigen Stellen wechseln.
Ein Rücktransport ist bei km 11 an der zweiten Verpflegungsstelle
(Wohnmobilstellplätze) mit dem Heine- Shuttlebus gegeben.
An anderen Stellen ist der Rücktransport selber zu organisieren.
4.) Was übergeben die Staffelläufer an ihre Mitläufer?
Jede Staffel bekommt in den Startunterlagen ein Startnummernband,
an dem die Startnummer befestigt wird.
So ist es möglich, diese mit einem Handgriff zu übergeben.
5.) Können Staffelläufer gemeinsam laufen?
Nein.
Staffelläufer teilen sich die 21km in Teilstrecken auf und haben eine
gemeinsame Startnummer.
Wollen Läufer/Walker gemeinsam laufen, dann sind sie Einzelläufer mit einer
eigenen Startnummer.
Läufer/Walker ohne Startnummer haben keine Berechtigung sich an den
Verpflegungsstellen zu bedienen.
6.) Wie werden die gelaufenen Kilometer für die Teamwertung erfasst?
Jeder Läufer bekommt an den Verpflegungsstellen eine Markierung
auf seine Startnummer. Diese entspricht 5,5km.
Steigt ein Läufer bei KM 11 aus, dann hat er zwei Markierungen und 11 km
für sein Team erlaufen.
Die Startnummern werden sofort nach dem Zieleinlauf vom Orga- Team
eingesammelt.
7.) Sind auch Mixed- Staffeln aus Läufer und Nordic Walker möglich?
Ja.
DIe Startzeiten richten sich nach dem ersten Starter.
Der Nordic Walker startet um 10:00 Uhr, der Läufer um 10:30 Uhr.
8.) Ab wieviel Jahren dürfen Schüler die gesamte Strecke laufen?
Laut den Statuten des Württemb. Leichtathletikverbandes (WLV) dürfen
Schüler erst ab 16 Jahren die Halbmarathondistanz absolvieren.
Die maximal zulässige Laufstrecke bei Schülern unter 16 Jahren beträgt:
Bis 9 Jahren 5km
10-13 Jahren 10km
14-15 Jahren 15km
9.) Kann ich als Teilstreckenläufer dennoch den Zieleinlauf mitmachen?
Ja.
Der Zielkanal ist so eingerichtet, daß auch die Läufer und Walker, die mit
dem Shuttlebus ankommen, in den Genuss des Zieleinlaufs kommen.
10.) Ist die Laufstrecke für den Straßenverkehr gesperrt?
Nein.
Es ist zu beachten, daß der öffentliche Straßenverkehr Vorfahrt hat.
Die Teilnehmer sind angehalten auf der linken Straßenseite zu laufen
und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
An markanten Stellen stehen zur Absicherung Streckenposten.